Luftschutzbunker
Im Oktober/November 1940 legte der Reichsbauausschuß im Reichsluftfahrtministerium bereits die technischen Einzelheiten fest. „Anweisung für den Bau bombensicherer Luftschutzräume, Fassung 1940“. Im Juli 1941 folgten die „Bestimmungen für den Bau von Luftschutzbunker“. Diese Bestimmungen wurden in sechs Heften herausgegeben:
Heft 1: Allgemeines, Planung und Grundrißgestaltung
Es enthält die Gliederung der LS-Bunker des Selbstschutzes in die Baustufen
A = Bauwerke mit mehr als 1.500 Personen
B = Bauwerke mit 300 bis 1.5000 Personen
C = Bauwerke mit weniger als 300 Personen
Heft 2: Konstruktive Ausbildung
u.a. Bestimmungen über die Baustoffe, Abmessungen von Decken und Wände
Baustufe A = 3,0 m, Baustufe B = 2,5 m, Baustufe C = 2,0 m
Heft 3: Belüftung; Heizung und Kühlung
Heft 4: Wasserversorgung und Entwässerung
Heft 5: Stromversorgung und elektrische Anlagen
Heft 6: Kennzeichnung im LS-Bunker und Ausstattung